总主编序 德、日两国均属欧陆法系之理论重镇,刑法学之思想与理论浩瀚艰深,该二国学者均长期深炙于刑法理论之创研及犯罪理论体系之建构,经百余年来之殚精竭虑,创造极富逻辑推理之现代刑法理论。如所周知,我国近代刑法学之发展,早期深受日本刑法学之影响,不但刑法典之制定,仰赖日本刑法学者代为起草,即刑法理论亦皆承受自日本学者之启迪,晚近则受德国刑法学之陶冶极深。因任何思想、学说或理论,均不外为时代与环境之产物。刑法学之思想与理论,每受时代与环境之变迁,而有传统与现代之变动。德、日两国之刑法学,因国情与民俗之差异,学说理论或有参差,惟整个犯罪理论体系大体上则极为相近。我国亦属欧陆法系之一环,近代有关刑法学之基本思维与基础理论,几均取经于德、日两国之刑法学,且刑罚法规之制定与修正,亦大皆师法德、日两国之刑罚法规。
法律为人民从事社会生活之规范,自须随时与时俱进,始能发挥行为规范之功能。日本刑法制定于1907年,迄今已施行一百余年,随着时代演进以及环境变迁,有不少规定已无法适应人民现实社会生活之需要,虽中间曾有廿余度之小幅修正,今年6月中旬甫又修正有关强制性交之部分,但因日本刑法自颁布施行迄今,时隔久远,尤其二次战前与战后国民之价值观念丕变,该国刑法学界与司法实务界,曾花费无数心力数度研拟有关刑法修正之草案,例如1940年之改正刑法案、1961年之改正刑法准备草案以及1974年之改正刑法草案。尤其最后之改正刑法草案,更备受重视,惜因各界意见纷纭,迄未经国会审议通过,而未能施行。虽然,其法案之内容,仍甚具参考价值,颇值吾人修法及研究之参酌。惟该日本改正刑法草案因已废置甚久,资料散佚,经余振华教授百般搜寻,且亲自一条一条、一字一句缮打完成,备极辛劳。1998年大陆清华大学张明楷教授翻译日本刑法典时,亦不敢忽略该草案之价值,曾将该草案进行翻译,并附录于书后,俾供立法、修法及刑法学者研究之参考。
现行德国刑法渊源于1871年之德意志帝国刑法,中间历经威玛共和国时期之刑法改革运动,1949年颁布基本法,1969年复进行彻底翻修,1975年再度颁布新版本之刑法总则;分则之修正,亦迭经不断修改,尤其为肆应两德之统一,1987年版本之刑法典基于1990年之两德统一条约,更进行大幅度之翻修。近期复为符合社会之期待与需要,更大幅修正有关没收之规定。
翻译外国刑法典,知难行亦难,尤其德国刑法典颇为浩瀚,翻译工作更显艰鉅。1993年已故蔡墩铭教授因精通德、日语文,曾独力完成「德、日刑法典」之翻译工作,工程浩大,其嘉惠后代及用心,仍深受学界所敬仰。因时代不断递嬗,环境亦不停变动,为肆应时代与环境之需要,德、日刑法典修正颇为频繁,其内容甚多已与往昔大相迳庭,蔡译《德、日刑法典》自出版后,因时隔久远,已与现行刑法之内容,差异极大,自难以因应各界之所需。因而,2015年初旬,台湾刑事法学会理事长张丽卿教授与五南出版公司杨荣川董事长偶而相聚,获悉杨董事长有意出版德、日刑法典之翻译,张理事长乃自2015年3月开始筹划工作,百般洽请曾经留学德、日两国之年轻学者着手进行翻译之艰鉅工程。为使各界深入了解德、日刑法之精髓,决定採中德、日文之对照性版面,格式则以上下三段式之形式编排,上为中译文、中为德、日原文、后为条文精要解析。因德、日刑法之翻译及解析工作,均系群策群力,始克完成,且因各人之笔调不同,行文走句间未免互有参差,撰写格式亦难期划一,为使格式一致,译文及解析臻于信达雅之境界,实为颇具难度之挑战。尤其在进行翻译期间,德、日刑法典复有修正,例如,德国刑法有关没收规定之修正;日本刑法有关性侵害规定之修正,均需重新加以翻译与解析,过程均甚为繁琐与艰辛。
参与德、日二国刑法典之翻译及解析者,均为目前活跃于刑法学界之佼佼者,除平日忙于教学及研究外,特别拨冗于课后余暇从事翻译与解析工作,实颇难能可贵。本人被委以重任,忝为总主编,就德、日二国刑法典之翻译工作,除就撰写格式加以修正,并力求整齐一致外,曾逐章逐节逐条加以审查,并就有缺漏、或有疑义、或尚待釐清之处,转请译者再加以补充或修正。所幸译者均极为热心负责,终使《日本刑法翻译与解析》及《德国刑法翻译与解析》二书得以付诸剞劂。期盼德、日二国刑法典翻译与解析本之出书,能有益于刑法学界及司法实务界研究之参酌,并于有关机关从事刑罚法规之修法时,能有所裨益。
甘添贵 谨序
台湾刑事法学会荣誉理事长
于挹翠山庄半半斋
2017年10月
Vorwort des Gesamtredakteurs
Deutschland und Japan sind beides Lnder, die in der kontinentaleuropischen Rechtstradition stehen und deren Gedanken und Theorien zum Strafrecht umfassend und tiefgehend sind. Die Strfrechtler dieser beiden Nationen haben seit langem an der Konstruktion und Verbesserung des strafrechtlichen Theoriegebudes gearbeitet und in mehr als einhundert Jahren unsere moderne Strafrechtstheorie hervorgebracht. Wie allseits bekannt, war unsere eigene Strafrechtswissenschaft in ihren Anfngen sehr stark von der japanischen beeinflusst, ja sogar die erste Kodifizierung eines modernen Strafrechts war von einem japanischen Strafrechtler durchgefhrt worden. Damit war aber auch die strafrechtliche Theorie von Anfang an stark durch die japanische beeinflusst; erst spter setzte eine intensive Auseinandersetzung mit der deutschen Strafrechtswissenschaft ein. Jeder Gedanke, jede Lehre und jede Theorie sind ein Produkt ihrer Zeit und ihrer Umwelt. Die Gedanken und Theorien de Strafrechts bilden dabei keine Ausnahme, sie nehmen die Vernderungen von Kultur und Umwelt auf, so dass es zu einer Interaktion zwischen Tradition und Moderne kommt. Daher kommt es auch auf Grund der Unterschiede in Gewohnheiten und Lebensart zu Unterschieden in der strafrechtlichen Theorie von Deutschland und Japan, wobei sich beide nachwievor in ihren Theorien zu Verbrechen und Strafe sehr hnlich sind. Auch Taiwan ist ein Glied der kontinentaleuropischen Rechtstradition und seine Strafrechtler haben sich im Rahmen der Grundgedanken und grundlegenden Theorien des Strafrechts bemht, von der Strafrechtslehre Deutschlands und Japans zu lernen. Auch der Strafgesetzgeber hat hat bei der Erarbeitung und Anpassung von Normen immer das deutsche bzw. japanische Vorbild vor Augen.
Das Gesetz normiert das gesellschaftliche Zusammenleben des Volkes, weswegen es im Laufe der Zeit sukzessive an gesellschaftliche Vernderungen angepasst werden muss, so dass es dieser Aufgabe der Normierung von Handlungen weiter nachkommen kann. Das japanische Strafgesetzbuch war 1907 verfasst worden und ist mittlerweile seit mehr als hundert Jahren in Kraft. Viele seiner Bestimmungen wurden im Laufe der Zeit und unter dem Eindruck sozialer Vernderungen angepasst; es gibt aber trotzdem Bestimmungen, die mittlwerweile nicht mehr dem Bedarf der Bevlkerung im Alltag entsprechen. Obwohl es mehr als 20 Anpassungen des Gesetzes gab, die letzte zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgte Juni diesen Jahres, waren die nderungen meist relativ beschrnkt. Dabei muss bercksichtigt werden, dass die Wertordnung vor und nach dem Krieg einem groen Wandel unterlag. Vertreter aus Wissenschaft und Praxis hatten daher mehrfach keine Mhen gescheut und versucht einen Entwurf fr ein neues Strafgesetzbuch vorzulegen, so zB der Reformentwurf von 1940, die Vorarbeiten zu einer Strafrechtsreform von 1961 und diejenige von 1974. Insbesondere der letzte Vorschlag fand allseits Beachtung. Leider gingen zu viele unterschiedliche Reaktionen ein, so dass er vom Parlament nicht verabschiedet wurde und daher natrlich auch keine Gesetzeskraft gewann. Dennoch ist er fr weitere Reformberlegungen und Forschungen eine wichtige Quelle. Leider ist der Entwurf lange her, so dass die Materialien hierzu verstreut sind. Prof. Yu ist es dennoch gelungen alle Teile des Werks wieder zusammenzutragen und diese in mhsamer Arbeit Wort fr Wort in ein elektronisches Dateiformat zu bringen, was eine umfangreiche Arbeit darstellt. Als Prof. ZHANG Ming-Kai 1998 an der Qinghua Universitt in Peking das Projekt eine bersetzung des japanischen Strafgesetzbuchs in Angriff nahm, hatte er ebenfalls diesen Entwurf beachtet und den geltenden Bestimmungen gegenbergestellt. Auf diese Weise war und ist es Experten in Wissenschaft und Praxis mglich, diesen Entwurf fr die gesetzgeberische Arbeit zu Rate zu ziehen.
Das geltende deutsche Strafgesetzbuch wurde zum ersten Mal im Jahr 1871 als Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Es erlebte den Reformeifer der Weimarer Republik und die Erarbeitung des Grundgesetzes im Jahr 1949. Die beiden groen Reformgesetze von 1969 und 1975 vernderten sowohl den allgemeinen Teil, als auch weite Teile des besonderen Teils. Weitere hufige nderungen nahmen nicht zuletzt Rcksicht auf die deutsche Wiedervereinigung, so dass sich die Ausgabe von 1987 seit 1990 schon wieder in vielen Dingen verndert hat. Im Zuge der gesellschaftlichen Erwartungen und der Vorgaben zur Harmonisierung relvanter Bestimmungen sei hier nur an die jngste Reform der Einziehung erinnert.
Das Vorhaben, ein auslndisches Strafgesetzbuch zu bersetzen ist so schwer gefasst, wie es umzusetzen ist. Insbesondere das deutsche Strafgesetzbuch ist ein umfangreiches Normwerk, dessen bersetzung einen vor groe Herausforderungen stellt. Wie der leider mittlerweile verstorbene Prof. TSAI Tun-Ming im Jahre 1993 seine bersetzung des deutschen und des japanischen Strafgesetzbuchs vorstellte, da hat er dies in Eigenarbeit erstellt. Auch wenn er exzellent Deutsch und Japanisch beherrschte, war dies eine gigantische Arbeit, die nach wie vor allseits Anerkennung findet. Da aber seither viel Zeit vergangen ist und sich die Strafgesetze in Deutschland und Japan auf Grund der gesellschaftlichen Vernderungen in vielen Reformschritten weiterentwickelt haben, ist der Inhalt der bersetzung von einst in vielen Bereichen nicht mehr aktuell, so dass sie den allseits bestehenden Bedarf nicht mehr befriedigen kann. Wie dann der Direktor der Wunan Publ. Ltd. Herr YANG Rong-Chuan zu Beginn des Jahres 2015 bei gelegentlichen Treffen mit der Vorsitzenden der taiwanischen Gesellschaft fr Strafrecht Prof. CHANG Li-Ching erwhnte, dass er an einer neuen bersetzung der Strafgesetzbcher Deutschlands und Japans interessiert sei, begann Prof. CHANG im Juni 2015 mit der Planung des bersetzungsprojekts. Sie kontaktierte Kolleginnen und Kollegen, die einst in Deutschland oder Japan Strafrecht studiert hatten und bat sie, sich der Herusforderung dieses Projekts zu stellen. Um der interessierten ffentlichkeit ein tiefergehendes Verstndnis der einzelnen Bestimmungen zu ermglichen, sind jeweils der deutsche und der chinesische bzw. der japanische und der chinesische Text einander gegenbergestellt. Somit findet sich zu jeder Bestimmung ein dreigliedriger Text: zu Anfang ist die chinesische bersetzung, danach folgt die deutsche bzw. japanische Originalversion, an welche sich ein kurzer Kommentar anschliet. Da bersetzung und Kommentierung des deutschen bzw. japanischen Strafgesetzbuchs durch ein Kollektiv erarbeitet wurden, konnte zwar die Arbeit als solche bewltigt werden, brachte aber einen Rohtext zustande, der sich in Stil und Wortwahl durchaus unterschied. Die Vereinheitlichung der Sprache und des Layouts war eine weitere umfangreiche Arbeit, die sehr viel Konzentration und Disziplin erforderte. Dabei waren immer wieder Neuerungen der Originaltexte einzuarbeiten, wie etwa die Reform der Einziehung in Deutschland oder die Reform der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Japan. Vieles war daher am Ende doppelt bersetzt worden und es war nicht einfach, bei alledem die bersicht ber die einzelnen Textbausteine zu behalten.
Alle, die an der bersetzung und Kommentierung des deutschen und des japanischen Strafrechtsteilgenommen hatten, sind in der taiwanischen Strafrechtswissenschaft aktiv und haben ihre tglichen Verpflichtungen in Lehre und Forschung. Es musste also immer auer der Reihe ein wenig Zeit gefunden werden, um zu bersetzen und zu kommentieren, was nicht einfach ist. Ich selbst wurde mit der schweren Aufgabe des Gesamtredakteurs betraut. Dabei war nicht nur die Frage der Strukturierung zu klren, um durch Anpassungen ein einheitliches Ganzes zu schaffen, sondern ich bin Kapitel fr Kapitel, Abschnitt fr Abschnitt, Paragraph fr Paragraph die Texte durchgegangen und habe berprft, ob es Auslassungen gab, oder Zweifel, oder Klrungsbedarf, was dann immer zu Bitten um Nachbesserungen an die einzelnen bersetzerinnen und bersetzer fhrte. Zum Glck waren alle mit ganzem Herzen bei der Sache, so dass die bersetzung und Kommentierung des japanischen Strafgesetzbuchs owie die bersetzung und Kommentierung des deutschen Strafgesetzbuchs?nunmehr abgeschlossen werden kann. So erwarte ich die Drucklegung dieser beiden Werke und hoffe, dass sie fr die Strafrechtswissenschaft, fr die juristische Praxis, und fr diejenigen, die sich in Institutionen mit Gesetzesnovellen befassen, gleichermaen von Nutzen sind.
Kan, Tian-Kuei
Ehrenvorstand, Taiwanische Gesellschaft fr Strafrecht
in der Banban Wohnung, Itsui Ressort
October 2017